Fahrerassistenz bei drohendem Abkommen von der Straße
- Nur Lenkhilfe
- Lenkhilfe und Bremseingriff
Ein Bremseingriff erfolgt nur, wenn die Lenkhilfe zur Abwendung der Gefahrensituation nicht ausreicht. Je nach konkreter Situation wird die aufgebrachte Bremskraft automatisch angepasst.
Die Funktion ist im Geschwindigkeitsbereich 65-140 km/h (40-87 mph) und auf Straßen mit gut sichtbaren Seitenmarkierungen oder -streifen aktiv.
Das Kameramodul des Fahrzeugs erfasst die farblich abgesetzten Seitenmarkierungen der Fahrbahn. Wenn das Fahrzeug von der Straße abzukommen droht, kann das Fahrzeug zurück auf die Fahrbahn gelenkt werden. Wenn der Lenkeingriff nicht ausreicht, um ein Abkommen von der Fahrbahn zu verhindern, wird auch der Bremseingriff aktiviert.
Wenn ein Blinker eingeschaltet ist, erfolgen dagegen weder Lenk- noch Bremseingriffe durch das System. Wenn die Funktion ein aktives Eingreifen durch den Fahrer erfasst, wird die Funktion zunächst nicht aktiviert.