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Polestar 2

Polestar Probefahrt

Diese Nutzungsbedingungen (diese „Bedingungen“) gelten zwischen Polestar Automotive Switzerland GmbH, CHE-456.533.440, Schaffhauserstrasse 550, 8052 Zürich, („Polestar“/„Wir“/„Unser“) und der Einzelperson („Sie“/„Ihr”) für eine Probefahrt in einem Fahrzeug von Polestar, (das „Polestar Fahrzeug“), die, je nach Verfügbarkeit, über das Polestar Testfahrten-Portal bestellt wurde (die „Probefahrt“).

Indem Sie das Anfrageformular für eine Probefahrt vervollständigen und ankreuzen, dass Sie diese Bedingungen akzeptieren, bestätigen Sie, dass Sie diese Bedingungen gelesen haben und verbindlich damit einverstanden sind.

1. Laufzeit

Sofern in diesen Bedingungen nicht anderweitig angegeben, gelten diese Bedingungen ab dem Zeitpunkt Ihrer Buchung der Probefahrt bis zur Rückgabe des Polestar Fahrzeugs (wie nachstehend definiert) am vereinbarten Standort.

2. Das Polestar Fahrzeug

2.1.

Wir stellen für die Probefahrt ein Polestar Fahrzeug zur Verfügung. Wir erheben keine Gebühren für die Probefahrt.

2.2.

Ihre Buchung berechtigt Sie zu einer (1) Probefahrt mit dem Polestar Fahrzeug innerhalb des Zeitfensters, das Sie bei der Buchung der Probefahrt auswählen.

2.3.

Bitte beachten Sie, dass die zur Probefahrt erhältlichen Polestar Fahrzeuge nicht immer verfügbar sind. Polestar wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass Sie das ausgewählte Polestar Fahrzeug Probe fahren können. Jedoch können die eingeschränkte Verfügbarkeit des Fahrzeugs sowie unvorhergesehene Ereignisse wie Verlust, Reparatur oder Mängel des Polestar Fahrzeugs Ihre Möglichkeit, eine Probefahrt zu buchen, beeinträchtigen.

2.4.

Das Polestar Fahrzeug wird Ihnen an dem bei der Buchung Ihrer Probefahrt vereinbarten Standort zur Verfügung gestellt.

2.5.

Wir können nicht garantieren, dass das von Ihnen Probe gefahrene Polestar Fahrzeug über bestimmte Funktionen oder Extras verfügt.

3. Anforderungen an den Fahrer

3.1.

Um eine Probefahrt durchzuführen, müssen Sie belegen können, dass Sie:

3.1.1.

Im Besitz eines gültigen Führerausweises sind

3.1.2.

Mindestens 21 Jahre alt sind und über einen zusammenhängenden Zeitraum von 2 Jahren im Besitz eines Führerausweises waren.

3.1.3.

Ihnen Ihr Führerausweis im Verlauf der letzten fünf Jahre nicht entzogen wurde.

3.1.4.

In fahrtüchtigem Zustand sind.

3.2.

Vor Antritt der Probefahrt müssen Sie Ihren Führerausweis vorlegen.

3.3.

Es ist Ihnen nicht gestattet, während Ihrer Probefahrt eine andere Person das Polestar Fahrzeug fahren zu lassen.

4. Nutzung des Polestar Fahrzeugs

4.1.

Das Polestar Fahrzeug wird ausschliesslich zu Demonstrations- und Evaluierungszwecken bereitgestellt und darf nicht zu anderen Zwecken genutzt werden.

4.2.

Während der Probefahrt sind Sie für das Polestar Fahrzeug verantwortlich. Das Polestar Fahrzeug muss im selben Zustand abgegeben werden, in dem es an Sie ausgeliefert wurde. Das Polestar Fahrzeug muss an dem Standort zurückgegeben werden, an dem es abgeholt wurde.

4.3.

Sie verpflichten sich, im Zusammenhang mit dem Polestar Fahrzeug nichts zu tun, das gegen das geltende Strassenverkehrsgesetz oder sonstige Gesetze verstösst.

4.4.

Sie dürfen das Polestar Fahrzeug nur unter normalen Fahrbedingungen nutzen, sofern nicht ausdrücklich anderweitig mit Polestar vereinbart. Es ist nicht gestattet, das Polestar Fahrzeug im Gelände, auf unbefestigten Strassen oder an sonstigen Orten, an denen das Fahrzeug beschädigt werden könnte, zu fahren.

4.5.

Haustiere, Rauchen, Essen oder Trinken sind während der Probefahrt im Polestar Fahrzeug nicht gestattet.

4.6.

Es ist Ihnen nicht gestattet, Teile oder Zubehör aus dem Polestar Fahrzeug zu entfernen oder sonstige Änderungen am Polestar Fahrzeug vorzunehmen.

4.7.

Sie müssen sicherstellen, dass das Polestar Fahrzeug bei Nichtgebrauch gesichert und zuverlässig abgeschlossen wird. Beim Parkieren müssen Sie sicherstellen, dass das Polestar Fahrzeug an einem sicheren Ort abgestellt wird.

4.8.

Bei einer begleiteten Probefahrt sind alle angemessenen Anweisungen des Probefahrtbegleiters von Polestar zu befolgen.

5. Risiko

5.1.

Sie haften gegenüber Polestar für Verlust oder Beschädigung des Polestar Fahrzeugs sowie für sämtliche Personen- oder Sachschäden, die während Ihrer Probefahrt entstehen. Sie tragen das Risiko für den Verlust oder jegliche Beschädigung des Polestar Fahrzeugs während Ihrer Probefahrt.

5.2.

Im Falle eines Unfalls, Diebstahls oder sonstiger Schäden am Polestar Fahrzeug oder Teilen dessen während der Probefahrt sind Sie verpflichtet, Polestar unverzüglich zu informieren.

6. Bussen und Strafen

6.1.

Sie haften für sämtliche Kosten, Bussen oder Strafen, die aufgrund von Verstössen gegen das Strassenverkehrsgesetz, dessen ausführenden Vorschriften sowie anderer Gesetze im Zusammenhang mit der Probefahrt des Polestar Fahrzeugs entstehen; Sie werden die Bussen und Strafen ohne Verzug begleichen.

6.2.

Polestar behält sich nach alleinigem Ermessen das Recht vor, Gebühren, Kosten, Bussen oder Strafen in Zusammenhang mit Gesetzesverstössen, Mautgebühren, Strassennutzungsentgelten oder ähnlichen Vergehen, die bei der Probefahrt entstanden sind, zu zahlen und die Kosten von Ihnen zurückzufordern.

6.3.

Bitte beachten Sie, dass Polestar ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommt und der Polizei und anderen entsprechenden Behörden sowie u. a. privaten Parkplatzbetreibern und Eigentümern von Strassen, für deren Benutzung Gebühren fällig werden, auf Anfrage Informationen (einschliesslich Ihres Namens und Ihrer Adresse) zur Verfügung stellt, um den Nutzer eines Polestar Fahrzeugs zu einem bestimmten Zeitpunkt zu ermitteln. Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden sich in Abschnitt 11.

7. Garantie

Sie akzeptieren, dass Polestar ausser der auf das Polestar Fahrzeug anwendbaren standardmässigen Herstellergarantie keine Garantien irgendwelcher Art in Bezug auf das Polestar Fahrzeug übernimmt. Polestar schliesst sämtliche Garantien, Bedingungen oder sonstigen Bestimmungen aus, insoweit dies gesetzlich zulässig ist.

8. Haftung

Unter keinen Umständen sind Polestar und dessen jeweiligen verbundenen Unternehmen haftbar oder verantwortlich für Verlust oder Schäden jeglicher Art, die sich aus oder in Verbindung mit der Probefahrt und der Nichterfüllung oder verspäteten Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten gemäss dieser Bedingungen ergeben, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

9. Freistellungsverpflichtung

Sie verpflichten sich, Polestar von sämtlichen Verlusten oder anderen Schäden, die sich aus Ihrer Probefahrt und Ihren Verpflichtungen gemäss diesen Bedingungen ergeben, freizustellen. Dies erstreckt sich u. a. auf Verlust oder Beschädigung des Eigentums Dritter und jegliche Haftung für Krankheiten, Personenschäden oder Todesfälle Dritter sowie sämtliche Kosten, Ansprüche und Schadensersatzleistungen, welche gegebenenfalls in deren Folge auftreten. Diese Freistellungsverpflichtung gilt nicht für Verluste, Personenschäden, Krankheiten oder Todesfälle, die durch Fahrlässigkeit seitens Polestar verursacht werden.

10. Höhere Gewalt

Polestar ist von jeglicher Haftung befreit, die sich aus der Nichterfüllung einer Verpflichtung gemäss diesen Nutzungsbedingungen ergibt, sofern ihre Erfüllung aufgrund höherer Gewalt, Krieg, Feuer, Überschwemmung, Explosion, Aufständen, zivilen Unruhen, Einfuhr- und Ausfuhrregelungen oder Embargos, Streiks, Aussperrungen oder anderen industriellen Aktivitäten oder Handelskonflikten, Terrorakten, Epidemien oder behördlichen Eingriffen oder Störungen der Versorgungseinrichtungen oder sonstige Ursachen jenseits der Kontrolle der Vertragspartei verhindert werden.

11. Datenschutzrichtlinie

Wir sind verantwortlich, und gelten somit als sogenannter Datenverantwortlicher, für die personenbezogenen Daten, die wir im Zusammenhang mit Ihrer Anfrage für eine Probefahrt und diesen Bedingungen verarbeiten. Jegliche Datenverarbeitung erfolgt in Übereinstimmung mit den geltenden Bestimmungen hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten, unserer Datenschutzrichtlinie sowie unserem Informationshinweis für Probefahrten.

12. Sonstiges

12.1.

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, geltenden Gesetzen zu entsprechen (insbesondere denen in Bezug auf Datenschutz) und versichern, dass sie über angemessene Verfahren zur Bekämpfung von Korruption verfügen. Unser Verhaltenskodex, dem sich Polestar verpflichtet, ist einsehbar unter polestar.com/legal/ethics/.

12.2.

Sollten sich einzelne Bestimmungen als ungesetzlich, ungültig oder anderweitig nicht durchsetzbar erweisen, so werden diese aus diesen Bedingungen gestrichen, während die übrigen Bestimmungen davon unberührt bleiben und ihre Gültigkeit behalten.

12.3.

Polestar behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu ändern. Die Fassung, die für Ihre Bestellung gültig ist, entspricht der Fassung, die zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung gültig war.

13. Geltendes Recht und Schlichtungsverfahren

13.1.

Die Gültigkeit und die Erfüllung dieser Vereinbarung unterliegen in jeder Hinsicht schweizerischem Recht. Soweit dem nicht zwingendes Recht entgegensteht, vereinbaren die Parteien unwiderruflich, dass das Gericht am Sitz von Polestar (zurzeit das Bezirksgericht Zürich) ausschliesslicher Gerichtsstand bei allen Streitigkeiten ist, die sich aus oder in Verbindung mit dieser Vereinbarung ergeben.

14. Kontaktangaben

Wenn Sie Fragen haben, kontaktieren Sie bitte Polestar Support.