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Sonstige Bedingungen von Polestar Assistance1

1.1 Reparaturen vor Ort

Wir bieten Hilfe vor Ort, um Ihr Fahrzeug nach Möglichkeit wieder fahrbereit zu bekommen. Wenn wir das Fahrzeug nicht am Pannenort reparieren können, schleppen wir es in das nächste autorisierte Polestar-Servicecenter, oder bei einer Entfernung unter 110 km (70 Meilen) auf Ihren Wunsch, in Ihr gewohntes autorisiertes Polestar-Servicecenter.

1.1.1 Batterie entladen

Bei einer entladenen Batterie bieten wir Starthilfe mit Überbrückungskabeln.

Bei Elektrofahrzeugen: Wenn die Batterie entladen ist, wird das Fahrzeug zur nächsten Ladestation oder in ein autorisiertes Polestar-Servicecenter geschleppt.

1.1.2 Kraftstoffmangel oder falscher Kraftstoff

Falls möglich, wird Kraftstoff zum Standort Ihres Fahrzeugs transportiert, oder das Fahrzeug wird zum nächsten autorisierten Polestar-Servicecenter transportiert.

1.1.3 Probleme mit Schlössern oder Schlüsseln

Nach Möglichkeit versuchen wir, das Schloss zu entriegeln und/oder stellen einen Ersatzschlüssel bereit, wenn der Fahrzeugschlüssel nicht funktioniert.

1.2 Abschleppen

Ein Abschleppen erfolgt, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich, oder eine Reparatur vor Ort nicht in angemessener Zeit möglich ist. Wenn wir Ihr Fahrzeug nicht am Pannenort reparieren können, schleppen wir es in das nächste autorisierte Polestar-Servicecenter, oder bei einer Entfernung unter 110 km (70 Meilen) auf Ihren Wunsch, in Ihre gewohnte Polestar-Vertragswerkstatt. Bei größeren Entfernungen, oder wenn das Abschleppen im Ausland erfolgt, wird das Fahrzeug in das nächste autorisierte Polestar-Servicecenter geschleppt.

1.3 Bei zusätzlichem Hilfebedarf

Wenn das Fahrzeug nicht am selben Tag innerhalb von vier Stunden im Servicecenter repariert werden kann, können Sie mit Ihren Mitfahrern eine der folgenden Alternativen für die Fortführung der Reise wählen: Bitte beachten Sie, dass Sie lediglich eine der Alternativen 1.3.1, 1.3.2 und 1.3.3 wählen können.

1.3.1 Rückreise nach Hause oder Weiterreise zum Zielort

1.3.2 Hotelunterkunft

1.3.3 Mietfahrzeug

Wenn Sie sich für die Dauer der Reparatur Ihres Fahrzeugs für ein Mietfahrzeug entscheiden, übernimmt Polestar Assistance die Kosten für ein Fahrzeug mit Standardausstattung, das der Größe Ihres Fahrzeugs entspricht. Die Erstattung für ein Mietfahrzeug erhalten Sie höchstens für fünf Werktage. Die übrigen Kosten für Kraftstoff etc. werden von Polestar Assistance nicht übernommen. Im Ausland werden Ihnen die Kosten für ein Mietfahrzeug für 10 Arbeitstage erstattet. Wenn es Polestar Assistance nicht möglich ist, ein größenmäßig gleichwertiges Fahrzeug bereitzustellen oder die Umstände vor Ort die Bereitstellung eines Mietfahrzeugs verhindern, kann Polestar Assistance hierfür nicht haftbar gemacht werden.

1.4 Personentransport im Rahmen der Fahrzeugabholung

Wenn Ihr Fahrzeug in einem autorisierten Polestar-Servicecenter repariert wird, das mehr als 110 km (70 Meilen) von Ihrem Aufenthaltsort entfernt ist, übernimmt Polestar Assistance die Kosten für eine Person für eine einfache Zugfahrt in der 1. Klasse. Sollte die Zugfahrt mehr als 6 Stunden dauern, erhalten Sie als Alternative ein Flugticket.

1.5 Rücktransport eines Fahrzeugs aus dem Ausland

Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug auf dem Weg ins Ausland sind, übernimmt Polestar Assistance die Kosten für den Rücktransport Ihres Fahrzeugs, wenn es nicht innerhalb von 3 Tagen repariert werden kann. Als Kunde stehen Ihnen zwei Alternativen zur Auswahl:
  • Erstattung für ein Mietfahrzeug für höchstens 10 Werktage.
Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug aus dem Ausland zurückreisen, übernimmt Polestar Assistance die Kosten für den Rücktransport Ihres Fahrzeugs, wenn es nicht innerhalb von 24 Stunden repariert werden kann. Als Kunde stehen Ihnen zwei Alternativen zur Auswahl:
  • Erstattung für ein Mietfahrzeug im Ausland für höchstens 10 Werktage.

Unter Ausgaben vor Ort fallen beispielsweise Restaurant-, Freizeitpark- und Museumsbesuche sowie zusätzliche Tage mit dem Ersatzfahrzeug vor Ort. Denken Sie daran, sämtliche Zahlungsbelege aufzuheben.

1.6 Gewerblich eingesetzte Fahrzeuge2

Taxi-, Miet-, Polizei-, Ambulanz- und Fahrschulfahrzeuge etc. werden ausschließlich von der Reparatur am Pannenort und dem Abschleppen erfasst - 1.1 und 1.2.

Polestar Assistance gilt nicht bei:

  • Rennen oder Trainings für Rennen
  • bewussten Gesetzesüberschreitungen beim Führen des Fahrzeugs
  • Krieg oder Kriegsgefahr, Revolution, Ausschreitungen, Streiks, Terroranschlägen, Radioaktivität, Erdbeben, atmosphärische Störungen oder anderen Ereignissen, die als höhere Gewalt gelten
  • einer Pannenhilfe, die vom Fahrzeugbesitzer oder einer anderen Person ohne vorherigen Kontakt mit Polestar Assistance und ohne entsprechende Genehmigung angefordert wurde
  • Sachbeschädigung oder Kosten durch Stillstand
  • Erstattung von Umsatzsteuer, wenn Sie oder der Fahrzeugbesitzer/-vermieter für diese Art von Steuer meldepflichtig ist
  • Fahrzeugen, die bei der Zulassungsbehörde abgemeldet sind
  • Reparatur- und Ersatzteilkosten
  • Einsatzfahrzeugen
  • Kosten für Folgeschäden, Reparaturen und Ersatzteile in Verbindung mit einer Reifenpanne werden nicht erstattet
  • Polestar Assistance gilt nicht für Schäden, die durch eine andere Garantie abgedeckt sind oder für die per Gesetz oder ähnlicher Verpflichtung der Lieferant oder ein Dritter haftet.
  • Polestar Assistance übernimmt keine Kosten für Reifen oder Ersatzteile, die bei der Reparatur benötigt werden, ungeachtet dessen, ob ein Abschleppen erforderlich ist oder nicht.
  • Polestar Assistance übernimmt keine Kosten für das Ablassen und anschließende Einfüllen des richtigen Kraftstoffs sowie keine Kraftstoffkosten und eventuelle Reparatur- oder Ersatzteilkosten; dies gilt auch für die Alternativen unter 1.3..
  1. 1 Die Bedingungen gelten ab dem 01.12.2019.
  2. 2 Betrifft ausschließlich Fahrzeuge, die jünger sind als 37 Monate.

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