Probefahrten
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (diese „Bedingungen“) gelten vorbehaltlich der Fahrzeugverfügbarkeit zwischen Polestar Automotive Germany GmbH, Handelsregisternummer 99619, Erftstraße 15, 50672 Köln („Polestar“/„Wir“/„Unser“) und Ihnen („Sie“/„Ihr“) für die Probefahrt mit einem Polestar-Fahrzeug (das „Polestar-Fahrzeug“), das über das Polestar Testfahrten-Portal gebucht wurde (die „Probefahrt“).
Indem Sie die Buchung des Probefahrzeugs abschließen und diese Bedingungen durch Ankreuzen des Kästchens annehmen, bestätigen Sie, diese Bedingungen gelesen zu haben und an diese gebunden zu sein.
1. Gültigkeitsdauer
Sofern in diesen Bedingungen nicht anders angegeben, gelten diese ab dem Datum Ihrer Buchung der Probefahrt bis zur Rückgabe des Polestar-Fahrzeugs (wie unten definiert) am vereinbarten Ort.
2. Das Polestar-Fahrzeug
2.1.
Wir stellen Ihnen für die Probefahrt ein Polestar-Fahrzeug zur Verfügung. Wir stellen die Probefahrt nicht in Rechnung.
2.2.
Ihre Buchung ermöglicht Ihnen eine (1) Probefahrt mit dem Polestar-Fahrzeug im von Ihnen bei der Probefahrtbuchung gewählten Zeitfenster.
2.3.
Bitte beachten Sie, dass das Angebot der Polestar-Fahrzeuge für eine Probefahrt von der Fahrzeugverfügbarkeit abhängt. Polestar unternimmt angemessene Anstrengungen, um eine Probefahrt mit dem von Ihnen gewählten Polestar-Fahrzeug zu ermöglichen, aber Einschränkungen der Fahrzeugverfügbarkeit und unerwartete Ereignisse wie Verluste von bzw. Fehler, Defekte o. Ä. an Polestar-Fahrzeugen können sich darauf auswirken, ob Sie die Probefahrt tatsächlich wahrnehmen können.
2.4.
Das Polestar-Fahrzeug wird Ihnen an dem Ort zur Verfügung gestellt, der bei Buchung der Probefahrt vereinbart wurde.
2.5.
Wir garantieren nicht, dass das für die Probefahrt bereitgestellte Polestar-Fahrzeug über bestimmte Merkmale oder Extras verfügt.
2.6.
Das Fahrzeug wird dem Entleiher fahrbereit mit Fahrzeugpapieren, Betriebsanleitung, Ersatzrad oder Reifendichtmittel und Kompressor, Werkzeug, Warndreieck, Warnweste, Verbandskasten und ggf. Ladekabel, sowie allgemeinen Zubehör an dem vereinbarten Übergabeort abgeliefert.
3. Anforderungen an den Fahrer
3.1.
Um eine Probefahrt durchführen zu können, müssen Sie nachweisen, dass Sie:
3.1.1.
Im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind
3.1.2.
Seit 5 Jahren ununterbrochen im Besitz eines Führerscheins sind.
3.2.
Vor Beginn der Probefahrt müssen Sie Ihren Führerschein sowie ein gültiges Ausweisdokument (mit Adressinformation) vorlegen.
3.3.
Dem Entleiher ist es gestattet, den Wagen an Dritte Personen weiterzugeben. Er verpflichtet sich jedoch, das Fahrzeug weder zur Personenbeförderung gegen Entgelt, noch bei Wettbewerben einzusetzen. Bei der Überlassung des Fahrzeugs an Dritte wird er sich vom Vorhandensein einer gültigen Fahrerlaubnis überzeugen.
3.4.
Für Probefahrten mit dem Polestar 3 gilt zusätzlich ein Mindestalter von 25 Jahren.
4. Verwendung des Polestar-Fahrzeugs
4.1.
Das Polestar-Fahrzeug wird ausschließlich zum Zweck der Vorführung und Erprobung zur Verfügung gestellt und darf nicht für andere Zwecke verwendet werden.
4.1.1.
Eine Verlängerung bedarf einer vorherigen Absprache und schriftlichen Bestätigung seitens Polestar.
4.1.2.
Der Entleiher erklärt sich damit einverstanden die festgelegte Kilometerbegrenzung von 500km pro Leihe nicht zu überschreiten. Sollte dennoch eine höhere Kilometerleistung am Ende der Leihe festgestellt werden, stimmt der Entleiher einer Abrechnung in Höhe von 0,50€ brutto / pro gefahrenem Mehrkilometer zu.
4.2.
Während der Probefahrt sind Sie für das Polestar-Fahrzeug verantwortlich und verpflichten sich, das Fahrzeug pfleglich und sachgemäß zu behandeln. Das Polestar-Fahrzeug muss in dem Zustand zurückgegeben werden, das es bei der Übergabe an Sie hatte. Das Polestar-Fahrzeug ist an dem Ort zurückzugeben, an dem es abgeholt wurde. Nach Ende der Leihdauer (gem. vereinbarter Zeit) wird das entliehene Fahrzeug durch den Entleiher, gereinigt (innen und außen) und ohne Modifikationen (keine Aufkleber und Original Kennzeichenhalter) an Polestar oder einen von Polestar bestimmten Dritten übergeben. Sollte die Reinigung vor der Übergabe nicht vorgenommen sein, wird pro Fahrzeug eine Servicegebühr in Höhe von € 120,00 netto erhoben.
4.3.
Sie dürfen in Bezug auf oder in Verbindung mit dem Polestar-Fahrzeug nichts unternehmen, was gegen geltende Straßenverkehrsgesetze oder anderes geltendes Recht verstoßen könnte.
4.4.
Sofern mit Polestar nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, darf das Polestar-Fahrzeug nur unter normalen Fahrbedingungen verwendet werden. Sie dürfen das Polestar-Fahrzeug nicht im Gelände, auf unbefestigten Straßen oder an Orten fahren, an denen die Gefahr einer Beschädigung des Fahrzeugs besteht.
4.5.
Haustiere, Rauchen, Essen oder Trinken sind während der Probefahrt im Polestar-Fahrzeug nicht erlaubt.
4.6.
Es ist Ihnen nicht gestattet, Teile oder Zubehör aus dem Polestar-Fahrzeug zu entfernen oder sonstige Änderungen am Polestar-Fahrzeug vorzunehmen.
4.7.
Sie müssen dafür sorgen, dass das Polestar-Fahrzeug bei Nichtverwendung ordnungsgemäß verriegelt und gesichert ist. Beim Parken müssen Sie dafür sorgen, dass das Polestar-Fahrzeug an einem sicheren Ort abgestellt ist.
4.8.
Während einer begleiteten Probefahrt müssen Sie alle angemessenen Anweisungen des Probefahrt-Beauftragten von Polestar befolgen.
4.9.
Fahrten in das Ausland bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung von Polestar. Der Entleiher hat sicherzustellen, dass sich bei allen Auslandsfahrten die grüne Versicherungskarte im Auto befindet.
5. Risiko
5.1.
Das Polestar-Fahrzeug verfügt über eine Vollkasko-Versicherung mit einem Selbstbehalt in Höhe von 1.000 €. Sie haften folglich in Fällen von fahrlässig während der Probefahrt verursachten Schäden an dem Polestar-Fahrzeug sowie für Schäden an Dritteigentum bis zur Höhe des maximalen Selbstbehalts. In Fällen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz sind Sie verpflichtet, Polestar für alle Verluste oder sonstigen Schäden zu entschädigen, die sich aus Ihrer Probefahrt und Ihren Verpflichtungen gemäß diesen Bedingungen ergeben, einschließlich Verlust oder Beschädigung von Dritteigentum, Haftung für Krankheit, Verletzung oder Tod Dritter sowie aller Kosten, Ansprüche und Schäden, die sich daraus ergeben könnten, es sei denn diese Schäden werden von einem Dritten oder einer Versicherung getragen. Diese Haftungsfreistellung gilt nicht für Verlust, Verletzung, Krankheit oder Tod, die durch Fahrlässigkeit von Polestar verursacht wurden. Im Falle einer Unterschlagung des Fahrzeugs besteht kein Versicherungsschutz! Im Falle einer Unterschlagung des Fahrzeuges ist der Entleiher in jedem Falle verpflichtet, eine Selbstbeteiligung in Höhe von 1.000€ zu zahlen. Polestar behält sich ausdrücklich vor, sämtliche Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Entleihers oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht werden, vollumfänglich gegenüber dem Entleiher geltend zu machen, soweit die Schäden nicht von Dritten oder einer Versicherung getragen werden. Polestar hat nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten (§ 599 BGB).
5.2.
Ihre Probefahrt erfolgt auf eigene Gefahr; dies gilt auch bei Verlust oder Beschädigung des Polestar-Fahrzeugs während der Probefahrt.
5.3.
Sie müssen Polestar unverzüglich über jeden Unfall, Diebstahl oder Schaden informieren, der während der Probefahrt am Polestar-Fahrzeug aufgetreten ist.
5.4.
Im Schadenfall ist unverzüglich die Polestar Support Hotline (siehe Polestar Support) zu unterrichten, damit die von der Versicherung vorgeschriebenen Fristen eingehalten werden können. Bei Verkehrsunfällen ist in jedem Fall die Unfallaufnahme durch die Polizei zu veranlassen. Kosten für Reparaturen und / oder Instandsetzungsarbeiten des Fahrzeuges trägt Polestar nur, wenn diese nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Entleihers verursacht worden sind.
6. Bußgelder und Strafen
6.1.
Sie haften für alle Kosten, Bußgelder (feste oder andere) sowie Strafen in Bezug auf Parken, Fahren o. Ä., die in Verbindung mit der Probefahrt des Polestar-Fahrzeugs entstehen und sind zu deren unverzüglicher Begleichung verpflichtet.
6.2.
Polestar behält sich das Recht vor, solche Gebühren, Kosten, Bußgelder (feste oder andere) oder Strafen in Bezug auf Parkgebühren, Straßenbenutzungsgebühren, Mautgebühren, Fahrten oder ähnliche Verstöße im Zusammenhang mit der Probefahrt nach eigenem Ermessen zu zahlen und die Kosten danach von Ihnen zurückzufordern.
6.3.
Bitte beachten Sie auch, dass Polestar seinen gesetzlichen Anforderungen nachkommt und Informationen (einschließlich Ihres Namens und Ihrer Adresse) auf Anfragen von Polizei und anderen zuständigen Behörden sowie von privaten Parkunternehmen, Eigentümern von Straßen, für die eine City-Maut erhoben wird, usw. zur Verfügung stellt, um den Benutzer eines Polestar-Fahrzeugs an einem bestimmten Datum und zu einer bestimmten Zeit in Bezug auf mutmaßliche Geschwindigkeits-/Park-/Straßenbenutzungs-/Mautgebühren, Strafen und Verkehrsdelikte sowie City-Mautgebühren zu identifizieren. Abschnitt 11, siehe unten, enthält weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.
7. Garantie
Sie akzeptieren, dass Polestar für das Polestar-Fahrzeug keine andere Garantie als die für das Polestar-Fahrzeug geltende Standardgarantie des Herstellers übernimmt. Im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang schließt Polestar alle durch Gesetz oder Gewohnheitsrecht implizierten Garantien, Bedingungen und andere Konditionen aus.
8. Haftung
Polestar haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn Polestar, seinen gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Für Schäden, die auf leichter Fahrlässigkeit beruhen, ist jede Haftung ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um vorhersehbare typische Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben durch diesen Haftungsausschluss unberührt. Gleiches gilt auch für die Haftung Polestars für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
9. Höhere Gewalt
Polestar ist von jedweder Haftung befreit, die sich aus der Nichterfüllung einer Verpflichtung gemäß diesen Bedingungen ergibt, wenn die Erfüllung als Folge von höherer Gewalt, Krieg, Feuer, Überschwemmung, Pandemie, Explosion, Aufruhr, Unruhen, Ein- oder Ausfuhrbestimmungen oder Embargos, Streiks, Aussperrungen oder anderen industriellen Aktivitäten oder Handelskonflikten, Terrorakten, Epidemien oder Regierungshandlungen oder Unterbrechungen von Versorgungseinrichtungen oder aus anderen Gründen, die außerhalb der angemessenen Kontrolle der Vertragspartei liegen, verhindert wird.
10. Datenschutzerklärung
Wir sind für die personenbezogenen Daten, die im Zusammenhang mit Ihrer Buchung einer Probefahrt und diesen Bedingungen verarbeitet werden, verantwortlich und fungieren in Bezug auf die Verarbeitung dieser Daten als Verantwortlicher. Jegliche Verarbeitung erfolgt in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften zur Verarbeitung personenbezogener Daten, unserer Datenschutzrichtlinie sowie unserem Informationshinweis für Probefahrten.
11. Allgemeines
11.1.
Alle Vertragsparteien halten sich an die geltenden Gesetze (einschließlich Datenschutzrecht) und stellen sicher, dass sie über angemessene Verfahren zur Verhinderung von Bestechung verfügen.
11.2.
Sollte sich eine dieser Klauseln als rechtswidrig, ungültig oder anderweitig nicht durchsetzbar erweisen, wird sie aus diesen Bedingungen gestrichen, wobei die verbleibenden Klauseln in vollem Umfang in Kraft und wirksam bleiben.
11.3.
Polestar behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern. Die für Ihre Buchung geltende Version der Bedingungen ist diejenige, die zum Zeitpunkt Ihrer Buchung galt.
12. Geltendes Recht und Streitbeilegung
12.1.
Die Auslegung, Gültigkeit und Erfüllung dieser Vereinbarung wird in jeder Hinsicht durch deutsches Recht geregelt, und sofern es sich bei Ihnen nicht um einen Verbraucher handelt, vereinbaren die Vertragsparteien, dass Köln der ausschließliche Gerichtsstand für alle Verfahren sein soll, die sich aus oder in Verbindung mit dieser Vereinbarung ergeben können.
12.2.
Außerdem sind Sie berechtigt, über den folgenden Link eine Beschwerde auf der europäischen Plattform zur Online-Streitbeilegung einzureichen: https://ec.europa.eu/consumers
13. Kontaktdaten
Wenn Sie Fragen haben, erreichen Sie uns unter Polestar Support.