• Betriebsanleitung
  • Videogalerie
  • Software-Aktualisierungen

Sonstige Bedingungen von Polestar assistance

Die Bedingungen gelten ab dem 01.05.2023.

1.1 Reparaturen vor Ort

Wir bieten Hilfe vor Ort, um Ihr Fahrzeug nach Möglichkeit wieder fahrbereit zu bekommen. Wenn wir das Fahrzeug nicht am Pannenort reparieren können, schleppen wir es in das nächste autorisierte Polestar Service Center, oder bei einer Entfernung unter 110 km (70 Meilen) auf Ihren Wunsch, in Ihr gewohntes autorisiertes Polestar Service Center.

1.1.1 Batterie entladen

Wenn die Reise aufgrund einer entladenen Batterie nicht bis ans Ziel durchgeführt werden kann, wird das Fahrzeug zur nächsten Ladestation oder zu einem von Polestar autorisierten Servicecenter geborgen.

Bei Startproblemen aufgrund einer entladenen 12-V-Batterie leisten wir Starthilfe über Starthilfekabel.

1.1.2 Probleme mit Schlössern oder Schlüsseln

Wenn möglich, wird versucht, die Verriegelung aufzuheben.

1.2 Abschleppen

Ein Abschleppen erfolgt, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich, oder eine Reparatur vor Ort nicht in angemessener Zeit möglich ist. Wenn wir Ihr Fahrzeug nicht am Pannenort reparieren können, schleppen wir es zum nächsten autorisierten Polestar Service Center oder, bei einer Entfernung bis 110 km (70 Meilen) auf Wunsch zu Ihrer gewohnten Polestar Werkstatt. Bei größeren Entfernungen, oder wenn das Abschleppen im Ausland erfolgt, wird das Fahrzeug in das nächste autorisierte Polestar-Servicecenter geschleppt.

1.3 Bei zusätzlichem Hilfebedarf

Wenn das Fahrzeug nicht am selben Tag innerhalb von vier Stunden im Servicecenter repariert werden kann, können Sie mit Ihren Mitfahrern eine der folgenden Alternativen für die Fortführung der Reise wählen: Bitte beachten Sie, dass Sie lediglich eine der Alternativen 1.3.1, 1.3.2 und 1.3.3 wählen können.

1.3.1 Rückreise nach Hause oder Weiterreise zum Zielort

Polestar assistance übernimmt die Kosten für Zug-, Bus- und Flugtickets sowie Taxifahrten in einer Höhe von bis zu 600 EUR (oder Gegenwert in Landeswährung) pro Person, für Fahrer, Mitfahrer, Haustiere und Gepäck, was entweder eine Rückreise nach Hause oder das Fortführen der Reise ermöglicht, wenn das Reiseziel im Gültigkeitsbereich liegt und es für Polestar assistance keine höheren Kosten verursacht. Bei einer Entfernung von weniger als 110 km (70 Meilen) sind Fahrten mit dem Taxi zur Abholung oder Rückgabe eines Mietwagens oder Fahrten zum Bahnhof, Flughafen oder Hotel bis zu einem Wert von 50 EUR (oder dem Gegenwert in Landeswährung) versichert. Die Beförderung von Personen und Fahrzeugen sollte so kostengünstig wie möglich erfolgen.

1.3.2 Hotelunterkunft

Beträgt die Entfernung zum Wohnort mehr als 110 Kilometer (70 Meilen), wird für die Zeit der Reparatur des Fahrzeugs eine Hotelunterkunft vor Ort für den Fahrer und die Mitfahrer für maximal 200 EUR (oder den Gegenwert in Landeswährung) pro Person und Nacht bereitgestellt. Diese Alternative kann nur gewählt werden, wenn sich das Fahrzeug zur Reparatur oder einer anstehenden Reparatur im Servicecenter befindet.

1.3.3 Mietfahrzeug

Wenn Sie sich für die Dauer der Reparatur Ihres Fahrzeugs stattdessen für ein Mietfahrzeug entscheiden, übernimmt Polestar assistance die Kosten für ein Fahrzeug mit Standardausstattung, das der Größe Ihres Fahrzeugs entspricht. Sie können ein Mietfahrzeug für maximal fünf Arbeitstage erhalten. Andere Kosten wie Kraftstoff usw. werden von Polestar assistance nicht übernommen. Sie können im Ausland bis zu 10 Arbeitstage lang ein Fahrzeug mieten. Wenn es Polestar assistance nicht möglich ist, ein größenmäßig gleichwertiges Fahrzeug bereitzustellen, oder wenn die Umstände vor Ort die Bereitstellung eines Mietfahrzeugs verhindern, kann Polestar assistance hierfür nicht haftbar gemacht werden.

Bitte beachten Sie, dass für die Anmietung eines Fahrzeugs die Geschäftsbedingungen des Autovermieters gelten. Die Kosten, die Ihnen gemäß der Vereinbarung mit Polestar assistance entstehen, werden gegen Vorlage der Belege und gemäß der Vereinbarung erstattet.

1.4 Personentransport im Rahmen der Fahrzeugabholung

Wenn Ihr Fahrzeug in einem autorisierten Polestar Service Center repariert wird, das mehr als 110 km(70 Meilen) von Ihrem Aufenthaltsort entfernt ist, übernimmt Polestar assistance die Kosten für ein Bahnticket erster Klasse, einfache Fahrt für eine Person. Sollte die Zugfahrt mehr als sechs Stunden dauern, erhalten Sie als Alternative ein Flugticket. Wenn die Entfernung weniger als 110 Kilometer (70 Meilen) beträgt, wird die Taxifahrt übernommen.

1.5 Rücktransport eines Fahrzeugs aus dem Ausland

Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug auf dem Weg ins Ausland sind, übernimmt Polestar assistance die Kosten für den Rücktransport Ihres Fahrzeugs, wenn es nicht innerhalb von drei ganzen Wochentagen repariert werden kann. Als Kunde stehen Ihnen zwei Alternativen zur Auswahl:
  • Reparatur im autorisierten Polestar Service Center vor Ort sowie eine Entschädigung in Höhe von 250 EUR (oder Gegenwert in Landeswährung) und Kostenübernahme für ein Mietfahrzeug zur Nutzung vor Ort, wenn kein Rücktransport erfolgt, oder
  • einen Mietwagen für die lokale Nutzung für maximal 10 Arbeitstage.
Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug aus dem Ausland nach Hause reisen, übernimmt Polestar assistance die Kosten für den Rücktransport Ihres Fahrzeugs, wenn es nicht innerhalb von 24 Stunden repariert werden kann. Als Kunde stehen Ihnen zwei Alternativen zur Auswahl:
  • Reparatur im autorisierten Polestar Service Center vor Ort sowie eine Entschädigung in Höhe von 250 EUR (oder Gegenwert in Landeswährung) und Kostenübernahme für ein Mietfahrzeug zur Nutzung vor Ort, wenn kein Rücktransport erfolgt, oder
  • einen Mietwagen für die lokale Nutzung für maximal 10 Arbeitstage.

Unter Ausgaben vor Ort fallen beispielsweise Restaurant-, Freizeitpark- und Museumsbesuche sowie zusätzliche Tage mit dem Ersatzfahrzeug vor Ort. Denken Sie daran, sämtliche Zahlungsbelege aufzuheben.

1.6 Gewerblich eingesetzte Fahrzeuge1

Taxi-, Miet-, Polizei-, Ambulanz- und Fahrschulfahrzeuge etc. werden ausschließlich von der Reparatur am Pannenort und dem Abschleppen erfasst - 1.1 und 1.2.

Polestar assistance gilt nicht bei:

  • Rennen oder Trainings für Rennen
  • bewussten Gesetzesüberschreitungen beim Führen des Fahrzeugs
  • Krieg oder Kriegsgefahr, Revolution, Ausschreitungen, Streiks, Terroranschlägen, Radioaktivität, Erdbeben, atmosphärische Störungen oder anderen Ereignissen, die als höhere Gewalt gelten
  • einer Pannenhilfe, die vom Fahrzeugbesitzer oder einer anderen Person ohne vorherigen Kontakt mit Polestar assistance und ohne entsprechende Genehmigung angefordert wurde
  • Sachbeschädigung oder Kosten durch Stillstand
  • Erstattung von Umsatzsteuer, wenn Sie oder der Fahrzeugbesitzer/-vermieter für diese Art von Steuer meldepflichtig ist
  • Fahrzeugen, die bei der Zulassungsbehörde abgemeldet sind
  • Reparatur- und Ersatzteilkosten
  • Einsatzfahrzeugen
  • Kosten für Folgeschäden, Reparaturen und Ersatzteile in Verbindung mit einer Reifenpanne werden nicht erstattet
  • Polestar assistance gilt nicht für Schäden, die durch eine andere Garantie abgedeckt sind oder für die per Gesetz oder ähnlicher Verpflichtung der Lieferant oder ein Dritter haftet
  • Polestar assistance übernimmt nicht die Kosten für Reifen oder Ersatzteile, die bei der Reparatur benötigt werden, ungeachtet dessen, ob ein Abschleppen erforderlich ist oder nicht
  1. 1 Betrifft ausschließlich Fahrzeuge, die jünger sind als 37 Monate.

Ähnliche Artikel