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Verarbeitung der vom Event Data Recorder erfassten Daten

Im Event Data Recorder des Fahrzeugs werden bestimmte Daten zu seinem Zustand und Betrieb gespeichert. Mit diesen Informationen lassen sich die Umstände bei einem Unfall, an dem das Fahrzeug beteiligt war, ggf. besser verstehen.

Ereignisdatenspeicher (Event Data Recorder, EDR)

Dieses Fahrzeug ist mit einem Event Data Recorder (EDR) ausgestattet. Seine Hauptaufgabe besteht in der Erfassung und Aufzeichnung von Daten bei Verkehrsunfällen oder unfallähnlichen Situationen. Dies können z. B. der Aufprall des Fahrzeugs auf ein Hindernis oder andere Ereignisse sein, die zum Auslösen von Airbags geführt haben. Diese Daten werden aufgezeichnet, um die Funktionsweise der Fahrzeugsysteme in solchen Situationen besser zu verstehen. Der Ereignisdatenspeicher zeichnet Daten zur Fahrzeugdynamik und zu den Sicherheitssystemen für einen kurzen Zeitraum auf – in der Regel 30 Sekunden oder weniger.

Bei einem Unfall oder einer unfallähnlichen Situation erfasst der Ereignisdatenspeicher in diesem Fahrzeug folgende Daten:
  • inwieweit verschiedene Fahrzeugsysteme im Einsatz waren
  • ob die Sicherheitsgurte am Fahrer- und Beifahrersitz angelegt oder gespannt waren
  • ob das Fahr- oder Bremspedal betätigt wurde
  • mit welcher Geschwindigkeit das Fahrzeug gefahren wurde

Dadurch lässt sich besser verstehen, unter welchen Umständen es zu Unfällen, Verletzungen und Sachschäden kommt. Der Ereignisdatenspeicher zeichnet nur dann Daten auf, wenn es zu einem Unfall oder einer unfallähnlichen Situation kommt. Unter normalen Fahrbedingungen erfolgt keine Aufzeichnung. Das System registriert auch nicht, wer das Fahrzeug gefahren oder wo sich der Unfall oder Beinaheunfall ereignet hat. In Verbindung mit der üblichen Erfassung personenbezogener Daten nach einem Unfall, z. B. durch die Polizei, können die aufgezeichneten Daten aber von Dritten verwendet werden. Zum Auslesen der erfassten Daten sind spezielle Geräte sowie der Zugang zum Fahrzeug oder Ereignisdatenspeicher erforderlich.

Neben dem Ereignisdatenspeicher verfügt das Fahrzeug über weitere Computer zur kontinuierlichen Überwachung der Fahrzeugfunktionen. Diese können auch bei normaler Fahrt Daten aufzeichnen. In erster Linie geschieht dies aber bei Auslösung einer aktiven Fahrerassistenzfunktion oder bei Fehlern, die Betrieb und Funktion des Fahrzeugs beeinträchtigen.

Manche der aufgezeichneten Daten werden benötigt, damit das Werkstattpersonal im Fahrzeug aufgetretene Fehler diagnostizieren und beheben kann. Außerdem sind die erfassten Informationen erforderlich, damit Polestar alle gesetzlichen Vorschriften erfüllt. Die im Fahrzeug registrierten Daten werden bis zum nächsten Service bzw. zur nächsten Reparatur im Bordcomputer gespeichert.

Außer in den oben genannten Fällen können die erfassten Daten in aggregierter Form auch zu Forschungs- und Entwicklungszwecken verwendet werden, um die Sicherheit und Qualität von Polestar Fahrzeugen kontinuierlich zu verbessern.

Normalerweise gibt Polestar die oben genannten Daten nicht ohne Genehmigung der Person, in deren Eigentum sich das Fahrzeug befindet, an Dritte weiter. Aufgrund nationaler Gesetze und Vorschriften kann Polestar jedoch gezwungen sein, solche Daten an die Polizei oder andere Behörden weiterzugeben, sofern diese ein entsprechendes Recht ausüben. Zum Auslesen und Auswerten der aufgezeichneten Daten sind spezielle Geräte erforderlich, zu denen Polestar und vertraglich mit Polestar verbundene Werkstätten Zugang haben. Polestar ist dafür verantwortlich, dass Daten, die im Zusammenhang mit Service und Wartung an Polestar übertragen werden, auf sichere Weise gespeichert und gehandhabt werden sowie dass ihre Handhabung die relevanten Gesetze erfüllt. Weitere Informationen erhalten Sie vom Polestar Customer Support.

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