Garantie
FAQ
Die Anschlussgarantieversicherung deckt notwendige Reparaturen und Ersatzteile ab, die für die Behebung von Material- und Herstellungsfehlern an den meisten von Polestar hergestellten bzw. gelieferten Fahrzeugteilen innerhalb der ausgewählten Versicherungsdauer unter Ausschluss der Lithiumionen-Batterie, für die eine eigenständige Garantie gewährt wird, erforderlich sind. Der Versicherungsschutz richtet sich nach der gewählten Vertragsoption und tritt nach Ablauf Ihrer ursprünglichen Neuwagengarantie in Kraft. Die vollständigen Informationen dazu finden Sie auf der Website des Versicherers.
Besitzer eines Polestar 2, deren Polestar vor weniger als 3 Jahren ausgeliefert wurde und der weniger als 100.000 km auf dem Tacho hat, können eine Anschlussgarantieversicherung abschließen. Weitere Informationen zur Anschlussgarantieversicherung finden Sie auf der Website des Versicherers.
Sie können für Ihre Anschlussgarantieversicherung einen Versicherungszeitraum von 1 bis 3 Jahren (oder nach einer Laufleistung von 160.000 km; ausschlaggebend ist dabei das Ereignis, das zuerst eintritt.) zu Ihrer Polestar-Neuwagengarantie vereinbaren. Die vollständigen Informationen dazu finden Sie auf der Website des Versicherers.
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